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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Kumminikation GmbH

Agentur

Die Kumminikation GmbH ist eine Full Service Agentur. Die Kumminikation GmbH bietet, speziell auf den Kunden zugeschnittene Sportevents, Vorträge, Vortragsreihen, Podcasts, Seminare Bildungs-, Gesundheits- und Veranstaltungskonzeptionen und deren Organisation, Planung, Durchführung & Nachbereitung und empfiehlt und organisiert die dazu passgenauen Persönlichkeiten. Die Kumminikation GmbH berät Unternehmen zusätzlich in unterschiedlichsten Firmen-Bereichen.

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle Buchungen gelten ausschließlich unsere AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kumminikation GmbH). Ihre abweichenden Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir bestätigen deren Einbeziehung ausdrücklich schriftlich.
Wir behalten uns vor, unsere Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden und auf unserer Homepage einsehbaren Geschäftsbedingungen.

§ 2 Anmeldung für Events/Vorträge/Seminare und Vertrag

Mit Ihrer Buchung, die Sie schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder per e-Mail vornehmen können, bieten Sie uns verbindlich den Vertragsschluss an. An Ihr Angebot sind Sie 10 Tage gebunden. Mit unserer Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung nehmen wir Ihr Angebot an.

Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir zum Beispiel Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Auftrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch schlüssig durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann.

Der Vertrag kommt auch im Hinblick auf Leistungen gegenüber weiteren Teilnehmern zwischen dem Anmeldenden und uns zustande. Dieser ist für die Erfüllung der Vereinbarung verantwortlich. Durch eigene Bestätigung der Anmeldung treten weitere Teilnehmer dem Vertrag bei.

Zum Inhalt des Vertrages werden die individuell konfigurierte Leistungsbeschreibung und die darauf basierende Kalkulation, aus unserem aktuellen Programmangebot, die Sie dem Anmeldeformular bzw. der Auftragsbestätigung entnehmen können, sowie zusätzlich anfallende Kosten, die gesondert aufgeführt werden.

Zusätzlich von Ihnen verlangte Leistungen oder Aufwendungen werden nach unseren Leistungssätzen berechnet und Ihnen sofort in Rechnung gestellt.

Ihre Wünsche nach zusätzlichen oder geänderten Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn wir diese in Textform bestätigt. Es steht uns zu, zur Erbringung der Leistung Dritte zu beauftragen.

§ 3 Zahlungsmodalitäten

Es gelten die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Preise und Zahlungsmodalitäten.
Grundsätzlich ist die volle Vergütung im Voraus mit Zugang der Rechnung fällig und von Ihnen binnen der in der Rechnung gesetzten Frist, spätestens aber bis 10 Tagen vor der Veranstaltung zu bezahlen. Bei Firmenevents und ähnlichen Events, die wir nach Ihren speziellen Wünschen gestalten, wird in der Regel eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises erhoben und die Restzahlung nach Eventdurchführung mit Erhalt der Schlussrechnung fällig.

Alle vertraglich vereinbarten Preise verstehen sich als netto Preise (ohne MwSt.) es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich als Preise inklusive Mehrwertsteuer bezeichnet.

§ 4 Rücktritt des Kunden 


Sie können vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag jederzeit durch Erklärung in Textform zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns (Kumminikation GmbH, Andrea Kummer, Storchenweg 3, 90617 Puschendorf). Die Nichtzahlung fälliger Vorauszahlungen ersetzt keine Rücktrittserklärung. Im Falle eines Rücktritts im Sinne dieser Regelung sind Sie zu folgenden Zahlungen verpflichtet: 


Konzept- und Recherchekosten sowie Planung und Organisation zu 100 %, mindestens jedoch 25 % des 
vereinbarten Gesamtbetrages, zuzüglich

  • 50 % der vom Gesamtbetrag verbleibenden Vergütung bei Rücktritt von 30 Tagen vor der Veranstaltung
  • 100 % der vom Gesamtbetrag verbleibenden Vergütung ab 29. Tage vor der Veranstaltung.
  • 100 % bei Nichtantritt Leistungen Dritter sofern sie bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallen 
und vertraglich fixiert sind.

Ihnen bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass uns aufgrund des Rücktritts keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

§ 5 Kündigung und Rücktritt des Veranstalters, Mindestteilnehmerzahl, Höhere Gewalt


Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist ganz oder zum Teil kündigen, wenn der von Ihnen benannte Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung oder von wesentlichen Teilen der Veranstaltung trotz unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Vertragskündigung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und der Interessen weiterer Teilnehmer gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, falls der von Ihnen benannte Teilnehmer den Anforderungen des Events aufgrund Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist oder der Teilnehmer gemäß § 7 Abs. 4 von der Teilnahme am Event ausgeschlossen ist und die Veranstaltung deshalb nicht mehr durchgeführt werden kann. Kündigen wir den Vertrag (ganz oder zum Teil) aus einem solchen, von uns nicht zu vertretenden wichtigen Grund, so behalten wir den Anspruch auf den Veranstaltungspreis abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen.

Wir können vom Vertrag zurücktreten


- bis zwei Wochen vor geplantem Veranstaltungsbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, sofern in unserem Programm bzw. in der Auftragsbestätigung auf diese Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde;


- bis drei Wochen vor geplantem Veranstaltungsbeginn, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht mehr zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diesen Termin so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten bezogen auf dieses Angebot nicht gedeckt sind. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben, das der Kunde nicht annimmt.
Trotz Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder des Buchungsaufkommens kann die Veranstaltung bei entsprechender Preisänderung stattfinden, sofern hierüber eine Einigung erzielt wird.


Sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers oder des Anmelders auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die er im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages gemacht hat.


Wird die Durchführung einer unserer Veranstaltungen infolge außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (zum Beispiel durch Krieg, Unruhen, Demonstrationen, Epidemien, Flugprobleme, Streik, Unwetter, Erdbeben, Vulkanausbrüche, hoheitliche Anordnungen u. ä.), erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so können beide Seiten den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Für bereits erbrachte oder zur Beendigung des Vertrages noch zu erbringenden Leistungen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Darüber hinausgehende wechselseitige Ansprüche wegen des Ausfalls oder der vorzeitigen Beendigung der Veranstaltung sind ausgeschlossen.

§ 6 Änderungen hinsichtlich der Teilnehmerzahl 


Eine vereinbarte Vergütung, die nicht nach der Zahl der Teilnehmer abgerechnet werden soll, ist auch dann verbindlich, wenn weniger Teilnehmer, als von Ihnen angemeldet, erscheinen. Wenn sich auf Grund der geringeren Teilnehmerzahl die von uns kalkulierten Kosten reduzieren, so werden wir die insofern möglichen Einsparungen an Sie weitergeben. 


§ 7 Teilnahmevoraussetzungen für Events – Wer kann teilnehmen?

Als unser Vertragspartner müssen Sie bezüglich der von Ihnen gemeldeten Teilnehmer folgendes gewährleisten:
Jeder Teilnehmer muss sich der körperlichen Anforderungen bewusst sein, die mit der Ausübung der Sportart verbunden sind. Der Teilnehmer bestätigt, dass er physisch und psychisch gesund ist und unter keinen Beeinträchtigungen leidet, die von einer Teilnahme abraten oder diese ausschließen. Insbesondere bei minderjährigen Teilnehmern bitten wir bereits vor Anmeldung sorgfältig zu prüfen, ob diese den körperlichen Anforderungen gewachsen sind, die mit der Ausübung der Sportart verbunden sind, und über die notwendige Einsichtsfähigkeit verfügen, die zum Beispiel der Umgang mit Sportwaffen erfordert.

Über gesundheitliche Probleme oder Krankheiten ist der Veranstalter vor Eventbeginn zu informieren. Treten während des Events gesundheitliche Beschwerden (physischer oder psychischer Art, Stress usw.) oder sonstige Probleme auf, muss das Aufsichtspersonal sofort informiert werden.

Die Teilnahme am Event unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln oder Mitteln, die die Reaktions- und/oder Einsichtsfähigkeit einschränken (zum Beispiel Medikamenten), ist ausgeschlossen.

Das Aufsichtspersonal des Veranstalters kann Personen, welche die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, jederzeit von der weiteren Teilnahme am Event ausschließen. Die Teilnahme am Event kann davon abhängig gemacht werden, dass der Teilnehmer vor Eventantritt nochmals schriftlich das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen versichert.

Die Teilnahme minderjähriger Personen kann davon abhängig gemacht werden, dass mindestens ein Erziehungsberechtigter oder eine sonstige voll geschäftsfähige Person für die Dauer des Events die Aufsichtspflicht für den Minderjährigen übernimmt.

§ 8 Umbuchungen

Werden nach Vertragsabschluss für uns durchführbare Umbuchungen vorgenommen, zum Beispiel hinsichtlich Unterkunft, Veranstaltungstermin, Veranstaltung usw., sind wir berechtigt, Ersatz für die hierfür entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Wir berechnen darüber hinaus ohne weiteren Nachweis eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 für Halb- bzw. Eintagesarrangements, sofern diese bis zum 15. Tag vor Buchungstermin umgebucht werden, und von € 10,00 für Mehrtagesarrangements, sofern diese bis zum 29. Tag vor Buchungstermin umgebucht werden. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der vorgenannten Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung noch möglich ist, grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen gemäß § 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen, es sei denn, es handelt sich um geringfügige Änderungen.

Bis zum Buchungstermin können Sie einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Wir behalten uns vor, Ersatz für hierdurch entstehende Mehrkosten zu verlangen. Wenn ein von Ihnen bestimmter Ersatzteilnehmer in den Vertrag eintritt, haftet er zusammen mit dem ursprünglich angemeldeten Teilnehmer für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag als Gesamtschuldner.

Werden einzelne Buchungsbestandteile aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (etwa weil die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind), nicht in Anspruch genommen, so bleibt unser Anspruch auf die vertragliche Vergütung unverändert.

§ 9 Haftung 


Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung liegt demnach bei 4.100,00 € oder, sofern dieser Betrag höher ist, beim dreifachen der Bruttovergütung. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und Veranstaltung.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Wir sorgen für die gewissenhafte Organisation und Abwicklung der Veranstaltung, übernehmen aber für die Teilnehmer keine Aufsichtspflicht während der gesamten Veranstaltungsdauer. Erforderlicher Atteste und elterliche Zustimmung/Genehmigung müssen Sie als unser Kunde beschaffen. Wir übernehmen hierfür keine Haftung. 


Sie geben uns alle Rechte für während der Veranstaltung erstellten Filme und Fotos. Diese werden in den aktuellen Social Media, Kumminikation GmbH/Andrea Kummer -Die Athleten und Experten Agentur- Homepage, Kumminikation GmbH Flyer, Kumminikation GmbH Werbemittel genutzt. Insofern werden Sie uns vor der Veranstaltung eine schriftliche Einverständniserklärung eines jeden Teilnehmers, bei Jugendlichen die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten übergeben, die uns berechtigt, angefertigte Fotographien und Filme zu veröffentlichen.

Wir übernehmen keine Haftung für sämtliche von Ihnen, von den von Ihnen gemeldeten Teilnehmern oder von Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Equipments jeglicher Art, einschließlich Räumen, Inventar, Unterkunft, Sportplätze, Tiere und Außenflächen, es sei denn die Dritten wurden von uns zur Durchführung des Vertrages beauftragt.
Wir übernehmen keine Haftung für sämtliche von Ihnen oder den von Ihnen gemeldeten Teilnehmern verursachten Schäden an den gesamten Außenflächen einschließlich etwaig vorhandener Tiere, Gebäuden und Inventar der für die Veranstaltung angemieteten Unterkunft.

Wir haften nicht für Diebstähle.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden.

§ 10 Gewährleistung, Mitwirkungsobliegenheiten, Anzeigepflichten

Sie und die von Ihnen gemeldeten Teilnehmer sind verpflichtet, zum Gelingen der Leistung beizutragen, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Erkennen Sie, dass ein anderer Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung gefährdet oder bei einem anderen Teilnehmer die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen nicht vorliegen, so zeigen Sie dies unverzüglich uns an.
Werden Veranstaltungen in Hallen oder Sportstadien durchgeführt, ist die jeweilige Benutzungsordnung des Betreibers zu beachten. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Sie und die von Ihnen gemeldeten Teilnehmer sind verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich uns zur Kenntnis zu geben, damit schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden kann. Wird entgegen dieser Obliegenheit ein Mangel nicht angezeigt und ist dieser für uns nicht offenkundig, so bestehen wegen des Sachverhalts keine Ansprüche, insbesondere nicht auf Minderung und Schadensersatz, wenn wir bei Anzeige für Abhilfe oder Ersatz hätten sorgen können.

Ansprüche wegen offensichtlich nicht vertragsgemäßer Erbringung vertraglicher Leistungen sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.

Ihre vertraglichen Ansprüche wegen Mängeln der Veranstaltung verjähren mit dem Ablauf eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Abschluss der Veranstaltung.

§ 11 Vermittlung

Treten wir als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, Referenten, Experten, Athleten und künstlerischen Darbietungen o.ä. auf, ist es Ihnen untersagt, den von uns hergestellten Kontakt für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung sind wir so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von uns vermittelt worden. In diesem Fall haben wir einen Anspruch auf die Zahlung der üblichen Vermittlungsprovision.

§ 12 Urheberrecht

Alle, in Angeboten und Verträgen aufgeführten Ideen und Programmvorschläge sind unser geistiges Eigentum und unterfallen unserem Urheberrecht. Ohne unsere ausdrückliche Einwilligung dürfen diese weder kopiert, in anderer Weise reproduziert noch verwendet werden.

§13 Datenverarbeitung

Ihre persönlichen, uns bekannten oder bekannt gewordenen Daten werden in eine bei uns oder unserem Beauftragten (z.B. Steuerberater) geführten Datei aufgenommen, verarbeitet und zu den Zwecken der Vertragsdurchführung genutzt.
Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig gerne schriftlich oder per e-Mail über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte unter der vorgenannten Anschrift an uns.

§ 14. Schlussbestimmungen

Der Vertrag richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Nürnberg. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

Stand: Dezember 2020